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Strafbefehl – was nun?

Ein Strafbefehl flattert schnell ins Haus. Sei es, weil man zu schnell gefahren ist, unerlaubterweise Abfall im Freien deponiert hat, jemandem den Stinkefinger gezeigt hat, etc., etc.

In welchen Fällen wird ein Strafbefehl erlassen und wie läuft das genau ab?

Gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung können die Strafverfolgungsbehörden einen Strafbefehl erlassen, wenn als Strafe eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, eine gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten in Frage kommt (Art. 352 Abs. 1 StPO). Somit können mittels eines Strafbefehls auch Straftatbestände geahndet werden, welche zu einem Strafregistereintrag führen.

Man könnte erwarten, dass man in der Schweiz nur von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt werden kann. Dem ist nicht so. Zuständig für den Erlass eines Strafbefehls sind die zuständen Staatsanwaltschaften bzw. je nach Verfahren auch gewisse Verwaltungsbehörden. Das heisst also, dass diejenige Behörde, welche den Sachverhalt abklärt, zugleich die Rolle des Richters übernimmt. Das Strafbefehlsverfahren wird deswegen und auch wegen anderen rechtsstaatlich bedenklichen Gründen teilweise kritisiert (so z.B. auch von Kollege Konrad Jeker, vgl. Bericht in der Solothurner Zeitung).

Problematisch ist auch, dass der Beschuldigte häufig nicht einmal befragt wird, sondern direkt ein Strafbefehl erlassen wird. Der Beschuldigte hat zwar die Möglichkeit, innert 10 Tagen seit der Zustellung des Strafbefehls Einsprache dagegen zu erheben. Meist wird erst dann eine Einvernahme des Beschuldigten durchgeführt und allenfalls weitere Beweise abgenommen. Weilt die betroffene Person in den Ferien und holt sie den Brief der Staatsanwaltschaft nicht ab und verpasst sie deshalb die Frist, hat sie unter Umständen Pech gehabt (vgl. folgendes Urteil des Bundesgerichts: ). Hält die Staatsanwaltschaft bzw. Verwaltungsbehörde am Strafbefehl fest, gilt dieser als Anklageschrift und wird dem zuständigen Gericht zur Beurteilung überwiesen.

Strafbefehle können aber auch gewisse Vorteile mit sich bringen. Es können unter Umständen Verfahren auf diese Weise mit niedrigeren Strafen, als man vor Gericht erwarten würde, abgeschlossen werden. Für Unternehmen, die publizitätsträchtige Gerichtsverfahren vermeiden möchten, ist das Strafbefehlsverfahren ein relativ rascher Weg, ein Strafverfahren abzuschliessen und hinter sich zu lassen, ohne dass ein öffentlicher Prozess stattfindet, an dem allenfalls pikante Details an die Öffentlichkeit gelangen.

Als Fazit ist zu empfehlen, rechtzeitig den Anwalt bzw. Strafverteidiger des Vertrauens zu kontaktieren, falls mit einem Strafbefehl zu rechnen ist, bzw. dieser bereits zugestellt wurde.

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