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Einsprache gegen Strafbefehl erheben leicht gemacht

Ein Strafbefehl flattert schnell ins Haus. Sei es, weil man zu schnell gefahren ist, unerlaubterweise Abfall im Freien deponiert hat, jemandem den Stinkefinger gezeigt hat, etc., etc.

Gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) können die Strafverfolgungsbehörden einen Strafbefehl erlassen, wenn als Strafe eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten in Frage kommt (Art. 352 Abs. 1 StPO). Somit können mittels eines Strafbefehls auch Straftatbestände geahndet werden, welche zu einem Strafregistereintrag führen.

Häufig werden Strafbefehle von den Staatsanwaltschaften vorschnell und ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes erlassen. Vielfach wird die beschuldigte Person nicht einmal befragt.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und sind skeptisch, ob dieser rechtmässig ist? Erheben Sie innert 10 Tagen Einsprache und lesen Sie die Akten. Mit unserem Tool www.einsprache-strafbefehl.ch

erheben wir zu einem Pauschalpreis Einsprache für Sie und bestellen die Akten, die wir Ihnen anschliessend elektronisch zustellen. Sie entscheiden danach, wie Sie weiterverfahren möchten.

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