top of page

Whistleblowing - eine riskante Angelegenheit

Whistleblower leben gefährlich. Mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit bzw. der Mitteilung von nicht-öffentlichen Tatsachen an Dritte riskieren sie häufig, strafrechtlich relevante Tatbestände zu erfüllen.

Bei Bradley (mittlerweile Chelsea) Manning waren es Verstösse gegen das Militärgesetz. Sie hatte jedoch Glück und wurde von Barack Obama begnadigt (vgl. BBC Bericht). Edward Snowden wird von den USA Spionage vorgeworfen. Es wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen (der Tagesanzeiger berichtete). Er konnte nach Russland fliehen und erhielt dort Asyl (vgl. Bericht des Tagesanzeigers).

Nicht gerade gleich spektakulär, jedoch für die Schweiz nicht minder aufsehenerregend, war die Affäre Hildebrand. Der Thurgauer Anwalt Hermann Lei und sein Bekannter aus Jugendjahren wurden nun auch vom Obergericht des Kantons Zürich der Verletzung des Bankkunden-geheimnisses (bzw. Lei der Beihilfe dazu) verurteilt (die NZZ berichtete). Das Obergericht erachtete offenbar nicht den Gang an die Öffentlichkeit für strafbar, sondern die Kontaktaufnahme mit dem damaligen Nationalrat Christoph Blocher. Ein «Whistleblower» müsse zuerst andere bestehende Möglichkeiten prüfen, bevor er sich in einem letzten Schritt an die Öffentlichkeit wenden könne. Lei hätte sich statt an den Nationalrat an die zuständige Aufsichtsbehörde der Nationalbank wenden müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Obergericht ein Gutachten von Prof. Daniel Jositsch als reine Parteibehauptung qualifizierte und dem Professor gar politische und damit eigene Motive unterstellte, da er sich selber für das Whistleblowing einsetze (vgl. Bericht der NZZ).

Als Fazit lässt sich festhalten, dass bei der Aufdeckung von illegalen, unmoralischen oder unkorrekten Vorkommnissen der Gang an die Öffentlichkeit nicht vorschnell geschehen sollte. Es muss also zuerst der "Dienstweg" eingehalten werden. Erst wenn das nicht fruchtet, ist der Gang an die Medien zulässig.

AKTUELLE BLOGS
bottom of page